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Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Verlosungen Share a Coke- Promotion in Restaurationsbetrieben
(1) Veranstalter: Das Gewinnspiel wird durch SA Coca‑Cola Services, Chaussée de Mons 1424, Brussels, Belgium, 1170 durchgeführt.
(2) Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahme am Gewinnspiel steht nur natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz offen, die im Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sind.
Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren unmittelbare Familienangehörige sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
Ebenso ist es Betreiber:innen und Angestellten der teilnehmenden Betriebe (HoReCa) untersagt, am Gewinnspiel teilzunehmen (der Wettbewerb richtet sich nur an Gäste und Endkonsument:innen).
(3) Teilnahmebedingungen: Die Teilnehmenden erkennen diese Teilnahmebedingungen mit ihrer Teilnahme am Gewinnspiel an und stimmen diesen vollständig und bedingungslos zu.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschliessen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstossen oder betrügerische Absichten zeigen.
(4) Teilnahmezeitraum: Die Promotion Share A Coke - HoReCa findet vom 01.05.2025 BIS ZUM 31.08.2025 statt. Teilnahmen ausserhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt.
(5) Modalitäten der Teilnahme: Die Teilnahme erfolgt über eine Registrierung bei Coca‑Cola (Gewinnspielseite über QR-Code öffnen) unter Angabe der E-Mail-Adresse, des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums. Um die Teilnahme abzuschliessen, muss ein Code, der sich unter der Etikette der Glasflaschen von Coca‑Cola Original Taste & Zero Zucker 330ml RGB befindet, eingegeben werden.
Das Teilnahmeformular kann auch über www.coca-cola.ch unter Share a Coke aufgerufen werden. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es insbesondere erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
(6.1.) Bargeld-Sofortgewinne
Nach Eingabe des Codes erfährt der Teilnehmende sofort, ob er einen Sofortgewinn über
20 CHF, 50 CHF oder 100 CHF gewonnen hat.
Der Teilnehmende erhält darauf, auf die in der Anmeldung angegebene Mailadresse, weitere Informationen zur Einlösung der Bargewinns. Der Gewinn wird per Post versandt und nicht direkt vor Ort ausbezahlt. Nach Erhalt des E-Mails hat der/die Gewinner:in 20 Tage Zeit zu reagieren. Nach Ende dieser Frist verfällt der Gewinnanspruch.
(6.2) Hauptpreis Microlino
Unter allen Teilnehmenden wird am Ende der Promotion ein Microlino E-Fahrzeug verlost, in der Konfiguration
177 km Reichweite, 90 km/h Version, Infinity LED Light Bars, Sun Roof, Retro & Matt Colors, Chrome Details, Vegan Leather Steering Wheel, Soft-close Mechanism, Sport Mode, Dual Displays, Heating
Der Preis ist nicht abänderbar und kann nicht in bar ausbezahlt werden. Zudem darf der Teilnehmende den Preis weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte übertragen.
(7) Gewinnbenachrichtigung: Der/die Gewinner:in wird innerhalb von 3 Tagen nach dem Ende des Wettbewerbs durch die Coca‑Cola Infoline per E-Mail benachrichtigt. Um den Preis zu beanspruchen, muss der Gewinner:in innert der angegebenen Frist auf die Benachrichtigung antworten und die darin enthaltenen Anweisungen befolgen. Andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen Ersatzgewinner zu ziehen.
(8) Inanspruchnahme des Gewinns: Die Inanspruchnahme des Gewinns ist abhängig von der Einhaltung sämtlicher Regeln und Teilnahmebedingungen. Mit Annahme des Gewinns stimmt der Gewinner:in den auf der Veranstaltungskarte und vom Veranstalter festgesetzten Bedingungen zu.
Namentlich für den Microlino:
Inverkehrsetzung und Zulassung: Die Inverkehrsetzung (Immatrikulation) und Zulassung des verlosten Fahrzeugs beim zuständigen Strassenverkehrsamt obliegt allein dem Gewinner. Der Gewinner trägt sämtliche damit verbundenen Kosten und Gebühren, insbesondere für Versicherungsnachweis, Fahrzeugprüfung (falls erforderlich), Kontrollschilder sowie administrative Gebühren der zuständigen Behörden.
Abholung und Übergabe des Gewinns: Der Gewinner ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten Frist an einem vom Veranstalter bestimmten Ort in der Schweiz abzuholen. Sämtliche Kosten für die Anreise zur Abholung des Fahrzeugs sowie allfällige Transportkosten trägt der Gewinner selbst.
Steuern, Abgaben und weitere Kosten: Sämtliche mit dem Gewinn verbundenen Steuern, Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer, Automobilsteuer) sowie weitere Gebühren sind ausschliesslich durch den Gewinner zu tragen.
(9) Haftung: Alle Angaben, namentlich die Bekanntgabe der Gewinner, erfolgen ohne Gewähr.
Der Veranstalter schliesst, im gesetzlich zulässigen Umfang, jegliche Haftung für Verluste, Schäden oder Verletzungen aus, die dem Gewinner:in oder Dritten aus ihrer Teilnahme an der Promotion oder aus Ihrer Annahme und Verwendung der Preise bzw. des Gewinnes entstehen.
Der Veranstalter lehnt alle Ansprüche ab, welche über den Gewinn hinausgehen. Zudem ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung als Hersteller bzw. Anbieter oder Verkäufer der als Preise angebotenen Waren und Dienstleistungen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Mängel oder Schäden am verlosten Fahrzeug nach dessen Übergabe an den Gewinner. Jegliche Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller oder Händler geltend zu machen.
(10) Datenschutz: Der Veranstalter verpflichtet sich, für die registrierten Daten der Teilnehmer die Datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt.
(11) Weitere Bestimmungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn er dazu durch Umstände gezwungen ist, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.
Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt der Gewinner.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.
Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht.