Warum hat Coca‑Cola den fest verbundenen Verschluss eingeführt?
Fest verbundene Verschlüsse sind bei Einweg-Kunststoffflaschen bis 3 Liter seit 3. Juli 2024 EU-weit gesetzlich vorgeschrieben (Art. 6 Richtlinie (EU) 2019/904). Der Verschluss bleibt beim Öffnen an der Flasche.