TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Bewerbungsphase Coca‑Cola Weihnachtstruck-Tour 2025 – Coca‑Cola Weihnachtskampagne 2025

Stand: 07. Oktober 2025, Köln

 

Inhaltsverzeichnis

1           ALLGEMEINE INFORMATIONEN

2           TEILNAHMEBERECHTIGUNG

3           BEWERBUNGSPROZESS UND VOTING

4           AUSWAHLKRITERIEN

5           AUSWAHLENTSCHEIDUNG

6           HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

7           KONTAKTINFORMATIONEN

 

1        ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Veranstalter der Aktion „Bewerbungsphase Coca‑Cola Weihnachtstruck-Tour 2025“ ist die Coca‑Cola Services N.V., 1424 Chaussee de Mons, 1070 Brüssel/Belgien (nachfolgend „Coca‑Cola“ genannt). Die technische Durchführung der Aktion erfolgt durch TheWow, nachfolgend „TheWow“ genannt, im Auftrag von Coca‑Cola.

Die Bewerbungsphase startet am Donnerstag, den 16.10.2025, 09:00 Uhr und endet am Sonntag, den 02.11.2025, 23:59 Uhr.

Coca‑Cola ruft Städte und Gemeinden in Deutschland dazu auf, sich für einen Stopp der Coca‑Cola Weihnachtstruck-Tour 2025 zu bewerben. Die Auswahl der Tourstopps erfolgt auf Basis von definierten Kriterien („Hard Facts“ und „Soft Facts“) sowie einer Gesamtbewertung durch den Veranstalter.

Im Anschluss an die Bewerbungsphase erfolgt ein Voting über die digitale Aktionsseite von Coca‑Cola.

Ein Anspruch auf die Durchführung eines Stopps besteht nicht.

Coca‑Cola ist für die Richtigkeit der Angaben der Bewerber nicht verantwortlich. 

Die Teilnahme an der Bewerbungsphase erfolgt unentgeltlich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

2        TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt sind Städte und Gemeinden in Deutschland, vertreten durch die zuständigen Behörden, Stadtmarketing-Gesellschaften oder gleichgestellte Institutionen. Bewerbungen durch Privatpersonen, Vereine oder nicht-öffentliche Institutionen sind ausgeschlossen.

 

3         BEWERBUNGSPROZESS UND VOTING

Die Bewerbungen können ausschließlich über die vom Veranstalter bereitgestellte E-Mail-Adresse bewerbung.weihnachtstruck-tour@thewow.com eingereicht werden.

Damit die Bewerbung berücksichtigt werden kann, sind folgende Angaben vollständig per E-Mail einzureichen:

·        Name der Stadt / Gemeinde

·        Ansprechpartner:in vor Ort

o    Name, Funktion

o    Telefonnummer

o    E-Mail-Adresse

·        Vorgeschlagene Fläche für den Truck-Stopp

o    Name & Lage der Fläche (z. B. Marktplatz, Veranstaltungsfläche, Innenstadtlage)

o    Größe der verfügbaren Fläche (mind. 25 x 5 m, befestigt, befahrbar)

o    Skizze oder Lageplan (PDF, Foto oder Screenshot erlaubt)

o    Fotos der Fläche aus unterschiedlichen Perspektiven

·        Angabe, ob ein Weihnachtsmarkt in unmittelbarer Nähe stattfindet

o    Zeitraum & Öffnungszeiten

o    Entfernung zur vorgeschlagenen Fläche

·        Hinweis auf unterstützende Infrastruktur vor Ort

o    Stromanschluss

o    Sanitäranlagen / Zugang zu Toiletten

o    Absperrungen / Sicherheitskonzept (wenn vorhanden)

·        Kurze Begründung, warum die Stadt ein passender Ort für einen Tour-Stopp ist

o    z. B. lokaler Weihnachtszauber, Bedeutung für die Region, besondere Atmosphäre, Engagement der Stadt

Einsendeschluss für die Bewerbung ist Sonntag, der 02. November 2025, 23:59 Uhr.

Mit dem Absenden der Bewerbung bestätigt die jeweilige Stadt oder Gemeinde die Kenntnisnahme und Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Nach Sichtung und Prüfung aller eingegangenen Bewerbungen werden insgesamt 10 Städte für die Voting-Phase nominiert.

Das öffentliche Voting findet vom Mo, 17. November 2025, bis Sonntag, 30. November 2025 über die offizielle Aktionsseite von Coca‑Cola statt.

Die zwei Städte mit den meisten Stimmen werden als offizielle Stopps der Coca‑Cola Weihnachtstruck-Tour 2025 ausgewählt.

Um am Voting teilnehmen zu können, müssen sich Teilnehmer auf der offiziellen Aktionsseite von Coca‑Cola registrieren. Der/die Teilnehmende darf maximal ein (1) Mal am Voting teilnehmen.

Begleitet wird das Voting durch eine attraktive Verlosung: Unter allen Teilnehmer:innen wird eine Übernachtung im Coca‑Cola Weihnachtstruck verlost.

 

4        AUSWAHLKRITERIEN

Hard Facts (Muss-Kriterien)

·        Bereitstellung einer geeigneten Veranstaltungsfläche (mind. ca. 25 × 5 m, befestigter Untergrund, Traglast für 40 t Gesamtgewicht).

·        Gesicherte Zufahrt und Rangiermöglichkeiten für ein 16,5 m langes Fahrzeug (Wendekreis ca. 25 m).

·        Stromversorgung (1× 32A CEE-Anschluss, max. 20 m Entfernung).

·        Zugang zu Sanitäranlagen für Crew und Besucher.

·        Genehmigungen und Freigaben durch die zuständigen Behörden (inkl. Sicherheits- und Brandschutzauflagen) sowie Einhaltung des Sicherheitskonzeptes von Seiten des Veranstalters

·        Gestellung eines Sicherheitsdienstes (1–2 Personen) zur Absicherung über Nacht vor Ort.

Soft Facts (Kann-Kriterien)

·        Nähe und Einbindung eines bestehenden Weihnachtsmarktes oder weihnachtlichen Rahmenprogramms.

·        Besucherpotenzial und erwartete Reichweite (Einwohner, Touristen, Fußgängerfrequenz).

·        Mediale Sichtbarkeit (lokale und regionale Presse, Social Media-Potenzial).

·        Attraktivität der Location (ikonische Kulisse, besondere Atmosphäre).

·        Engagement der Stadt in Kommunikation, PR und Organisation.

·        Besondere Geschichten oder Anlässe, die den Stopp emotional aufladen können (z. B. Jubiläen, lokale Initiativen)

 

5        AUSWAHLENTSCHEIDUNG

Die finale Auswahl der zehn Städte, die am Voting teilnehmen, trifft ausschließlich der Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Voting, auch wenn alle Hard Facts & Soft Facts erfüllt sind. Die Entscheidung wird den teilnehmenden Städten nach Abschluss des Auswahlprozesses schriftlich mitgeteilt.

 

6        HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

1)      Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

2)      Coca‑Cola übernimmt keinerlei Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Coca‑Cola vorliegt.

3)      Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung und andere technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs von Coca‑Cola, übernimmt Coca‑Cola keine Haftung.

4)      Coca‑Cola haftet nicht für fehlgeschlagene Überweisungsvorgänge aufgrund von fehlerhaften Kontodaten.

5)      Coca‑Cola übernimmt keine Haftung, sofern es gesetzlich zulässig ist, für Irrtümer oder Druckfehler sowie für Schäden, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Inanspruchnahme des Gewinns möglicherweise entstehen. Dies stellt keinen Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz dar.

 

7        KONTAKTINFORMATIONEN

Bei Fragen oder Beschwerden in Bezug auf die Aktion können sich alle User per E-Mail an bewerbung.weihnachtstruck-tour@thewow.com wenden.